Zum Inhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, unseren Webauftritt möglichst vielen Menschen in Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften barrierefrei zugänglich zu machen. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0.

Wann wurde diese Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?

Diese Erklärung wurde am 29. Oktober 2026 erstellt.

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieser Webauftritt ist teilweise barrierefrei. Es werden die Anforderungen der BITV 2.0 teilweise erfüllt. Die Website ist per Tastatur bedienbar und kompatibel zu gängigen Screenreadern. Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns – wenn möglich – entschieden, Genderkurzschreibweisen zu vermeiden.

Automatische Anpassung an Ihre Systemeinstellungen

Unsere Website erkennt und respektiert Ihre individuellen Voreinstellungen für Barrierefreiheit im Betriebssystem oder Browser ganz ohne zusätzliche Klicks:

Erhöhter Kontrast für optimale Lesbarkeit:

Haben Sie auf Ihrem Gerät die Funktion „Kontraste erhöhen“ aktiviert, passt sich das Farbschema automatisch an:

  • Textinhalte: Zuvor dezente Schriftfarben (z. B. in der Pfadnavigation / den „Breadcrumbs“) wechseln automatisch zu tiefem Schwarz bzw. klarem Weiß, um den Kontrast zum Hintergrund zu maximieren und Ermüdung der Augen vorzubeugen.
  • Interaktive Elemente: Kartenelemente und Informationsboxen (Map-Marker) erhalten eine markante Umrandung (Outline), damit Grenzen und Klickbereiche sofort erkennbar sind.

Reduzierte Transparenzen für störungsfreie Bedienung:

Nutzen Sie die Geräteeinstellung „Transparenz reduzieren“, minimiert die Seite visuelle Ablenkungen und erhöht die visuelle Klarheit:

  • Klare Trennung bei Dialogen: Halbtransparente Ebenen – beispielsweise beim Hochladen eines Profilbilds – werden durch einen blickdichten, kontrastreichen Hintergrund ersetzt, damit darunterliegende Seiteninhalte nicht durchscheinen.
  • Fokus auf das Wesentliche: Im Anmeldebereich werden helle Hintergrundgrafiken ausgeblendet. Dadurch bleibt das Login-Formular im absoluten visuellen Fokus und Eingabefelder heben sich störungsfrei ab.

Volle Kontrolle über Animationen und bewegte Inhalte

  • Ruhiges und ungestörtes Lesen im eigenen Tempo: Sie bestimmen selbst, wie dynamisch die Website für Sie dargestellt wird. Alle automatischen Bewegungsabläufe, die länger als 5 Sekunden laufen, lassen sich jederzeit pausieren.
  • Automatische Berücksichtigung von „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion): Wenn Sie in Ihrem System festgelegt haben, visuelle Effekte zu minimieren, schaltet die Website dekorative Übergänge, Parallax-Effekte und Web-Animationen automatisch ab oder ersetzt sie durch ruhige, statische Darstellungen. Das beugt Schwindelgefühlen vor und sorgt für eine störungsfreie Navigation.

Verantwortung für Profilinhalte

Inhalte und Bildmaterialien innerhalb der Unternehmensprofile fallen in den redaktionellen Verantwortungsbereich der jeweiligen Profileigentümer. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung barrierefreier Bildbeschreibungen (Alt-Texte). Die barrierefreie Aufbereitung dieser Inhalte können wir daher leider nicht garantieren.

Wen kannst Du bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit kontaktieren?

Sind Dir Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Wir verbessern unser Angebot gerne und würden uns freuen, wenn Du uns Dein Feedback über unser Kontaktformular sendest.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich per E-Mail an die Stadt Heidelberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Falls die Stadt Heidelberg nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 LBGG- DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Behindertenbeauftragte im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 LBGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die kommunale Behindertenbeauftragte der Stadt Heidelberg können Sie wie folgt erreichen: 


Kommunale Behindertenbeauftragte
Stadt Heidelberg
Eppelheimer Str. 13, Zimmer U2.22
69115 Heidelberg

Telefon 06221 58-15590
Telefax 06221 58-49160
E-Mail behindertenbeauftragte@heidelberg.de
Webseite www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Nora Welsch
Landes-Behindertenbeauftragte

Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart

Telefon 0711 279-3360
E-Mail Poststelle@bfbmb.bwl.de
Webseite https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte